Lieferungs-und Zahlungsbedingen der Firma
Lifestyle Jewellery & Fashion LCC
1. Allgemeines
Wir liefern ausschließlich auf der Grundlage unserer nachstehenden Verkaufsbedingungen. Sollen Abweichungen gelten (insbesondere Bedingungen des Käufers), so bedürfen diese unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung.
2. Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen sind für uns nur verbindlich, soweit wir sie bestätigen oder ihnen durch Übersendung der Ware nachkommen, mündliche Nebenabreden nur, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
3. Lieferung
Für den Umfang der Lieferung ist unsere Auftragsbestätigung maßgebend, im übrigen die Bestellung, wenn wir ihr ohne Auftragsbestätigung durch Übersendung der Ware nachkommen. Mangels abweichender Vereinbarungen liefern wir ab Werk verpackungsfrei und unfrei per Fracht, durch die Bundesbahn oder nach unserer Wahl durch ein anderes Beförderungsmittel (insbesondere Paketdienst). Versand per Paketdienst wird von uns frei gemacht und die Versandkosten in Rechnung gestellt, sie sind sofort auszugleichen. Bei Lieferung ab auswärtigem Lager wird die Fracht ab Werk berechnet, statt dessen kann ein pauschalierter Lagerzuschlag in Rechnung gestellt werden. Solange der Käufer mit einer Verbindlichkeit in Rückstand ist, ruht unsere Lieferpflicht. Teillieferungen sind zulässig.
4. Lieferzeit
Eine Lieferfrist bedarf unserer ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung. Sie beginnt mit Absendung der Auftragsbestätigung jedoch nicht vor der Beibringung sämtlicher vom Besteller zu beschaffender Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Zahlung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu Ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Die Versandzeit beträgt in der Regel zwischen 4 – 6 Wochen je nach Auslieferungsland außer Schmuckwaren hier beträgt die Lieferzeit zwischen 4-14 Tage. Bei schuldhafter Überschreitung einer vereinbarten Lieferfrist liegt Lieferverzug erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist vor, die zwei Wochen nicht überschreiten darf. Entsteht dem Besteller wegen einer Verzögerung, die infolge unseres eigenen Verschuldens als Lieferer entstanden ist, Schaden, so ist der Besteller unter Ausschluss weiterer Ansprüche berechtigt, eine Verzugsentschädigung zu fordern. Diese beträgt für jede volle Woche und Verspätung ½ von Hundert, im Ganzen aber höchstens fünf von Hundert vom Wert desjenigen Teiles der Gesamtlieferung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß genutzt werden kann. Kommen wir als Lieferer mit einer Leistung in Verzug, so kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten, wenn er uns eine angemessene, mindestens zwei Monate betragende Nachfrist setzt und wir diese Frist fruchtlos haben verstreichen lassen. Weitergehende Ansprüche wegen Verzuges insbesondere Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen. Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers verzögert, so werden ihm beginnend 1 Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung (bei uns oder anderweitig) entstandenen Kosten berechnet, mindestens jedoch 1 von Hundert des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat. Jedoch sind wir berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Verlauf einer angemessenen Frist anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Besteller mit angemessenen verlängerter Frist mit gleichartiger Ersatzware zu beliefern oder den Rücktritt vom Vertrag zu erklären.
5. Höhere Gewalt
Fälle höherer Gewalt suspendieren die Vertragsverpflichtungen der Parteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung, insbesondere verlängern sich die Lieferfristen angemessen. Als Fälle höherer Gewalt gelten Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden können, oder die außerhalb unseres Willens liegen, insbesondere Unwetter, Arbeitskämpfe, Verkehrsstörungen, Importsperren, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Rohmaterialien, nicht rechtzeitige Lieferungen von Unterlieferern u.ä. Vorbezeichnete Umstände sind von uns auch dann nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen.
6. Gefahrenübergang
Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferteile auf den Besteller über, auch wenn Teillieferungen erfolgen, oder wenn wir noch andere Leistungen wie Versendungskosten oder Ausfuhr übernommen haben. Die Sendung wird nur auf Wunsch des Bestellers und auf seine Kosten von uns gegen Diebstahl, Bruch-, Transport, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken versichert. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Besteller über; jedoch sind wir verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Bestellers die Versicherungen zu bewirken, die dieser verlangt.
7. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller bleiben die verkauften Waren unser Eigentum. Der Besteller ist befugt, über die gekaufte Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte dieser verarbeiteten Waren. Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Besteller schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteiles (vgl. die Regelung im vorstehenden Satz) zur Sicherung an uns ab. Er ist ermächtigt, diese bis zum Widerruf oder zur Einstellung seiner Zahlungen na uns, für unsere Rechnung einzuziehen. Zur Abtretung dieser Forderungen ist der Besteller auch nicht zum Zwecke der Forderungseinziehung mit Wege des Factoring befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Factors begründet, die Gegenleistung in Höhe unseres Forderungsanteils so lange unmittelbar an uns zu bewirken, als noch Forderungen unsererseits gegen den Besteller bestehen.
Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren und Forderungen sind uns vom Besteller unverzüglich mit eingeschriebenem Brief mitzuteilen. Die Ausübung des Eigentumsvorbehaltes bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag. Die Waren und die an ihre Stelle tretenden Forderungen dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherung übereignet oder abgetreten werden. Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20%, so werden wir auf Verlangen des Bestellers insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben. Der Besteller hat während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes die Ware gegen Feuer, Diebstahl sowie Wasser und sonstige Schäden zu versichern und uns auf Verlangen den Abschluss der Versicherung nachzuweisen.
8. Preise und Zahlungen
Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Werk einschließlich Verladung im Werk, jedoch ausschließlich Versandkosten. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu (Bei Privatkunden ist der Preiß inkl. Mehrwertsteuer wenn nicht anders gekenzeichnet). Zahlung: Vorkasse per Überweisung oder Paypal. Altkunden können wir 8 Tage – 2% Skonto, 14 Tage netto Kasse einräumen. Die Gewährung von Zahlungsziel ist durch unsere Kreditversicherung genehmigungspflichtig. Unsere Neukunden bitten wir daher um Verständnis für Nachnahmeversand bis zur Kreditgenehmigung. Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten fälligen Schuldposten zuzügl. Der darauf aufgelaufenen Verzugszinsen verrechnet. Die Hereingabe von Wechseln bedarf unserer Zustimmung; deren Spesen und Kosten sowie die Gefahr für rechtzeitige Vorlegung und Protesterhebung gehen voll zu Lasten des Bestellers. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens Zinsen in Höhe der banküblichen Zinsen, mindestens jedoch 3% über dem jeweiligen Bundesbank-Diskontsatz, berechnet. Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Bestellers sind wir – unbeschadet unserer sonstiger Rechte – befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger von uns bestrittener Gegenansprüche des Bestellers sind nicht statthaft. Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Besteller zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung.
9. Gewährleistung
Alle unsere Angaben über Eignung, Verarbeitung und Anwendung unserer Produkte, technische Beratung und sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen, befreien den Käufer jedoch nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen. Unsere Angaben sind grundsätzlich nicht Zusicherungen von Eigenschaften im Rechtssinne, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Bei eventueller Weiterverarbeitung der Ware oder Bedruckung jeglicher Art etc. , ist eine vorherige Kontrolle zu empfehlen. Reklamationen jeder Art sind nach erfolgter Weiterverarbeitung oder Bedruckung ausgeschlossen. Der Besteller hat die gelieferte Ware – soweit zumutbar auch durch eine Probeverarbeitung bei Eingang der Waren – bei verborgenen Mängeln nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch 6 Monate nach Erhalt der Ware – schriftlich unter Beifügung von Belegen, sowie Mustern erhoben werden. Unsere Gewährleistungsverpflichtung beschränkt sich nach unserer Wahl auf Ersatzlieferung, Wandlung, Minderung oder Nachbesserung. Beanstandete Ware darf nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis zurückgesandt werden. Im übrigen ist jeglicher Anspruch auf Ersatz des unmittelbaren oder mittelbaren Schadens aus Fehlern oder Mängeln ausgeschlossen. Handelsübliche bzw. geringfügige sowie technisch bedingte Abweichungen in Gewicht, Stoff, Design und Farbe der Waren sind kein Grund zur Beanstandung. Mängelrügen entbinden den Besteller nicht von der Einhaltung der vereinbarten Zahlungen. Im übrigen ist unsere Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund begrenzt auf den Rechnungswert unserer an dem schaden-stiftenden Ereignis unmittelbar beteiligten Warenmengen. Hiervon unberührt ist eine nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften vorgesehene Haftung wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit.
10. Rücktritt
Für den Fall unvorhergesehener, von uns nicht vertretender Ereignisse oder auch sonst für Fälle der höheren Gewalt gem. obiger Ziffer 5 der Lieferbedingungen sowie für den Fall nachträglich sich herausstellender Unmöglichkeit der Ausführung der Lieferung wird der Vertrag angemessen angepasst, soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht uns das Recht zu, ganz oder teilweise vom Vertrag durch schriftliche Erklärung zurückzutreten. In einem solchen Falle steht dem Besteller ein Schadenersatzanspruch wegen eines solchen Rücktritts nicht zu.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für die Lieferung sowie für die Zahlung ist jeweils unser Hauptsitz. Ist der Besteller Vollkaufmann, so ist der Gerichtsstand bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten das für unseren Hauptsitz zuständige Gericht, d. h. Saint Petersburg / Florida, dies gilt auch für Geschäftsabschlüsse mit ausländischen Geschäftspartnern.
12. Sonstige Bestimmungen
Der Besteller darf seine Rechte aus dem Vertrag nur mit unserer Zustimmung ganz oder teilweise auf Dritte übertragen. Wir dürfen alle Rechte und Pflichten aus dem/den Vertrag/Verträgen ganz oder teilweise auf Dritte übertragen. Für das gesamte Vertragsverhältnis einschließlich des Eigentumsübergangs und des Eigentumsvorbehaltes gilt ausschließlich das deutsch materielle Recht sowie das deutsche Verfahrensrecht. Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Regelungen berührt die Wirksamkeit der Bedingungen im übrigen nicht.